Suchbegriff eingeben

News zum Coronavirus

Impfzertifikate nur noch 9 Monate gültig

Die EU hat beschlossen, dass die digitalen Impfzertifikate ab 1. Februar nur noch für 9 Monate gültig sind. Was dann zu tun ist.

Das digitale COVID-Impfzertifikat der EU ermöglicht einen europaweit einheitlichen Nachweis der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus. Es wird in Deutschland auch verwendet, um zum Beispiel über die Corona-Warn-App die Impfung per QR-Code nachzuweisen. 

Die EU hat Ende November 2021 beschlossen, die Gültigkeit der Zertifikate über die Grundimmunisierung auf 9 Monate zu beschränken. Diese Regelung tritt am 1. Februar in Kraft. 

Zertifikate werden nicht automatisch am 1. Februar ungültig 

Bisher gelten die digitalen Impfzertifikate in Deutschland 12 Monate. Zur Verkürzung dieser Frist ist zunächst noch eine deutsche Verordnung erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium hat uns Ende der vergangenen Woche bestätigt, dass diese Verordnung noch nicht vorliegt und die Zertifikate in Deutschland weiterhin 12 Monate gültig sind. Die EU-Regelung gilt allerdings für Reisezwecke unmittelbar. Es ist davon auszugehen, dass eine für Deutschland geltende Verordnung in den kommenden Wochen beschlossen wird und in Kraft tritt. 

Achtung bei Auslandsreisen 

Es ist nicht auszuschließen, dass andere EU-Staaten die Regelung schneller umsetzen und ein deutsches digitales Zertifikat zum Beispiel bei einem Urlaub in Frankreich nicht mehr aktuell ist.  

Nicht alle Zertifikate werden sofort ungültig 

Bislang gelten die digitalen Zertifikate für 12 Monate. Das Ablaufdatum entspricht also dem Impfdatum plus ein Jahr. Ein Zertifikat, das für eine im Oktober 2021 erhaltene zweite Impfung ausgestellt wurde, wird nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland im Oktober 2022 ungültig – nach der zukünftigen Regelung bereits im Juli 2022. 

Gültigkeit des Impfstatus nicht befristet 

Wird das digitale Zertifikat ungültig, bedeutet das nicht, dass man seinen Status als vollständig geimpft verliert. Es muss lediglich ein neues digitales Zertifikat erstellt werden. Zum gegebenen Zeitpunkt sollte man also zum Beispiel bei der Apotheke einen neuen QR-Code erstellen lassen und in der Corona-Warn-App installieren. Mehr wird voraussichtlich nicht notwendig sein. 

Nach der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist das Paul-Ehrlich-Institut dafür zuständig, auf wissenschaftlicher Grundlage festzulegen, ob der Impfstatus zeitlich beschränkt wird, was bisher noch nicht erfolgt ist.  

Befristung gilt nur für die Grundimmunisierung 

Die Befristung des digitalen Impfzertifikats der EU gilt nur für die Zertifikate, die für die Grundimmunisierung ausgestellt sind. Die Gültigkeit der digitalen Zertifikate über die Booster-Impfung wird nicht beschränkt. Wer geboostert ist, muss sich also auch bei Auslandsreisen keine Sorgen machen. (Wir empfehlen dennoch, alle abgelaufenen Zertifikate zu erneuern, um Nachfragen zu vermeiden.) 

ZV-Tipp: kein Grund zur Sorge 

Die Verkürzung der Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats hat keinen Einfluss auf Ihren Impfstatus. Sobald die Verkürzung auch in Deutschland gilt oder Sie ins Ausland reisen wollen, sollten Sie sich bei der Apotheke einen neuen QR-Code erstellen lassen.